Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei Bahnimporten
Die EUSt ist meist der größte Posten bei der Einfuhr – aber für Unternehmen ein durchlaufender Posten. So wird sie berechnet.
Die Bemessungsgrundlage
Zollwert = Warenwert + Fracht und Versicherung bis zur EU-Außengrenze
Beispiel: LED-Leuchten per Bahn aus Xi’an nach Stuttgart
| Warenwert laut Rechnung (FCA Xi’an) | 20.000 € |
| + Bahnfracht bis Małaszewicze (ca. 72 % von 5.230 €) | 3.766 € |
| + Versicherung (0,3 % von 110 % Warenwert) | 66 € |
| = Zollwert | 23.832 € |
| + Zoll 4,7 % (Kap. 9405) | 1.120 € |
| + Fracht EU-Grenze → Stuttgart (Rest) | 1.464 € |
| = Bemessungsgrundlage EUSt | 26.416 € |
| EUSt 19 % | 5.019 € |
| Einfuhrabgaben gesamt (Zoll + EUSt) | 6.139 € |
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Wann und wie wird bezahlt?
Ohne eigenes Aufschubkonto zahlt der Spediteur die Abgaben vor und stellt sie Ihnen in Rechnung. Mit einem Aufschubkonto beim Hauptzollamt werden Zoll und EUSt gebündelt erst am 16. des Folgemonats bzw. – bei der EUSt – noch später fällig. Ab einer gewissen Importmenge lohnt sich das sehr.
Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen machen die gezahlte EUSt in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend. Voraussetzung: Die Ware wurde für Ihr Unternehmen eingeführt und Sie besitzen den Einfuhrabgabenbescheid – den wir Ihnen nach der Abfertigung digital übermitteln.
Selbst berechnen
Nutzen Sie unseren Zollrechner mit Ihren eigenen Zahlen.
Bereit für Ihre erste Bahnsendung?
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